Das Gebäude auf dem Grundstück mit dem alten Flurnamen «Mugge» liegt direkt gegenüber dem Schloss Angenstein an der Verbindungsstrasse von Basel nach Delémont, die schon im Mittelalter die Dörfer und Burgen dieses Bezirks mit der Rheinebene verband. Es gehört zur Gemeinde Duggingen, deren Endung (-ingen) auf ihren alemannischen Ursprung hinweist. Duggingen wurde 1289 erstmals urkundlich erwähnt und gehört seit dem Kantonswechsel 1994 von Bern heute zum Kanton Basel-Landschaft.
Am äussersten Gürtel der Agglomeration Basel liegt das Gebäude wenige Minuten vom Autobahnanschluss entfernt, ist mit dem Zug oder dem Tram und einem kurzen Spaziergang am Schloss Angenstein vorbei erreichbar. Hier beginnen auch schon erste Spazierwege, die zu Entdeckungstouren von Höhlen und Burgen im umliegenden Gebiet einladen.
Der Gebäudekomplex des Gasthauses «Zur Mücke», der einst auch als Zollstation diente, hat eine bewegte Zeit erlebt. Seine Geschichte ist eng mit dem Schloss Angenstein verbunden, da sowohl die Brücke über die Birs als auch die Herberge zur Herrschaft Angenstein gehörten.
In den späten 1980er Jahren erwarb der Basler Galerist Balz Hilt (1921-1997) das damals stark vernachlässigte Gebäude. Erst die Entdeckung der Fassadenmalerei anlässlich der durch den neuen Eigentümer initialisierten, umfangreichen Renovations- und Umbau-Arbeiten liess auf den alten Ursprung und die ehemalige Nutzung des Gebäudes schliessen.
Das Gebiet um Angenstein war Schauplatz von Streitigkeiten, Kriege, Glaubenskämpfe und Fehden zwischen deutschen, österreichischen und bischöflichen Landesherren, eidgenössischen Ständen, und den Städten Basel und Solothurn; es wurde von schwedischen Truppen besetzt und verwüstet, war unabhängige «Republik Rauracien» und gehörte zu Napoleons Zeiten als «Canton de Lauffon» zu Frankreich.
Bis ins 16. Jahrhundert war zwar die alte Römerstrasse über den Plattenpass der Hauptweg zwischen Elsass, Rheinebene und der übrigen Schweiz, ein Weg führte jedoch auch der Birs entlang und verband die verschiedenen Dörfer und Burgen.
An der Stelle an der die Birs den Gebirgsriegel durchbricht, wurde vermutlich bereits im 12. Jahrhundert eine erste Burg zur Sicherung und Beherrschung der Strasse gebaut. Ihr Name «Angenstein» leitet sich vom Namen «Engenstein», d.h. «Fels in der Talenge», ab.
Über die ersten Herren von Angenstein herrscht durch den Mangel an gesicherten amtlichen Urkunden bis ins Jahr 1338 Unsicherheit. Das Gebiet zwischen Birs und Birsig, Blauen und Rhein wurde im Jahr 1010 vom deutschen Kaiser Heinrich II als Reichslehen dem Bischof von Basel übertragen. Das Grundstück links der Birs, auf dem das Gasthaus liegt, war somit ein Teil des «Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation». Angenstein auf der anderen Seite der Birs gehörte vermutlich zur Herrschaft der Grafen von Pfirt, die verwandt waren mit vielen der wichtigsten wichtigen Königshäusern in Europa und Päpste stellten, Klöster gründeten und an Kreuzzügen teilnahmen.
Graf Friedrich II von Pfirt musste nach der Gefangennahme des Basler Bischofs 1271 zur Strafe einen Teil seiner Güter, u.a. die Hälfte der «Herrschaft Angenstein», an diesen abtreten. Durch die Heirat der einzigen Tochter des letzten Grafen von Pfirt mit Herzog Albrecht von Österreich fiel die den Pfirtern verbliebene Hälfte dann an Österreich. Deren Lehensmänner für Angenstein waren die Grafen von Thierstein, welche auch schon als Lehensträger des Bischofs von Basel auf Pfeffingen herrschten und von diesem dann auch mit seiner Hälfte an Angenstein belehnt wurden.
In einer Urkunde von 1558 werden die damaligen Grenzen der Herrschaft und die dazugehörenden Rechte und Pflichten beschrieben. Sie hatten das alleinige Recht auf Fischerei, Weide, Holzschlag, Nutzung des Landes, die Betreibung von Tavernen, ausserdem gehörte eine erstinstanzliche Gerichtsbarkeit und die Erhebung des Strassenzolls für den Bischof zum Lehen.
Auch das Recht auf die Erhebung eines Brückenzolls als Gegenstück zur Pflicht des Brückenerhalts wird darin genannt.
Abgesehen vom Mietzins/der Kaufsumme für das Lehen waren dem Lehensherrn jeweils weitere Geldleistungen (z.B. Strassenzoll), Naturalabgaben («Zehnter, Weinzoll) und Dienst im Kriegsfall geschuldet. Neben der Fronarbeit und Abgaben der Leibeigenen sowie dem Erlös z.B. aus der Weiterverleihung von Rechten waren somit Gebühren wie Zölle eine wichtige Einnahmequelle.
Der Brückenzoll wurde unten an der Strasse durch einen dort wohnenden Zollvogt, gemessen an Warenmenge und -art, einkassiert. Er kam immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Herren von Angenstein und den umliegenden Gemein den, dem Bischof von Basel, Solothurn und mit der freien Stadt Basel, von wo aus das elsässische Salz in die übrige Schweiz gelangte.
Die Grafen von Thierstein scheinen ein streitbares Geschlecht gewesen zu sein: In den vielen Glaubens- und Kriegswirren zwischen dem 14. und 17. Jahrhundert lagen sie abwechselnd im Streit mit Basel, dem Bischof, Solothurn und den eidgenössischen Ständen. Gründe dafür gab es viele: Raubzüge bis vor die Tore der Stadt Basel, die Verbundenheit mit den Österreichern, der Erwerb des Burgrechts der Stadt Solothurn und die Verschwägerung mit anderen Feinden Basels, die Einquartierung fremder Truppen, der Bündnisbruch mit Solothurn, gescheiterte Kaufverhandlungen über Angenstein oder verlorene Verträge, Schulden, der Brückenzoll u.v.m..
Das Erdbeben von Basel 1356 richtete auch auf Angenstein grossen Schaden an, 1494 brannte Angenstein ab, 1495 brach die Brücke wegen Überlastung zusammen, und ein weiterer Grossbrand 1517 zerstörte die Burg erneut – der damalige Burgherr und sämtliche Angehörige – mit Ausnahme der Gattin – kamen dabei ums Leben. Schloss Angenstein blieb danach beinahe 50 Jahre lang eine unbewohnte Ruine.
Nachdem keine männlichen Nachkommen der Thiersteiner mehr vorhanden waren, entbrannte ein Wettstreit um die Herrschaft Angenstein.
Die Stadt Basel wollten unbedingt ihren Einflussbereich auch ins Birstal ausweiten, die Solothurner pochten auf alte Rechte und Vereinbarungen mit den Thiersteinern, und auch der Bischof von Basel machte Ansprüche des Hochstifts an Angenstein geltend. Die Eidgenossen wiederum liessen Angenstein sogar besetzen, weil Graf Heinrich von Thierstein in den Dienst des Königs von Frankreich getreten war.
An einer eidg. Tagsatzung wurde 1518 eine Einigung erzielt: Die ganze Herrschaft Angenstein kam in den Besitz des Bischofs von Basel und den Solothurnern wurde das Durchgangsrecht mit Zollbefreiung und die Belassung als Ruine versprochen.
1557 schenkte aber der seit der Reformation in Pruntrutt lebende Bischof von Basel, der sich einen festen Vorposten gegen Basel und Solothurn sichern wollte, die Herrschaft Angenstein mit allem Zugehör und allen Rechten seinem Kanzler Wendelin Zipper – mit der Auflage, die Burg wieder aufzubauen und zu bewohnen.
Den Wiederaufbau Angensteins sowie das Aufleben der alten Herrschaftsrechte, wie sie vor dem Grossbrand zur Zeit der Pfirter resp. Thiersteiner waren, rief Widerstand hervor: Solothurn befürchtete einen kriegstaktischen Nutzen für das verfeindete reformierte Basel und berief sich auf Rechte aus Vereinbarungen mit den Thiersteinern und dem Bischof (offenes Haus, Kaufvertrag, Durchgangsrecht, Zollfreiheit). Basel und die umliegenden Gemeinden waren auch nicht erbaut über das Wiederaufleben des ehemaligen Brückenzolls, der schon zu Zeiten der Thiersteiner und der Unbewohnbarkeit Angensteins reduziert und lascher gehandhabt wurde.
Die Aescher Wirte befürchteten eine zu grosse Konkurrenz durch den Plan Zippers, auch die Wirtschaft unten an der Strasse wieder aufzubauen, wie sie vor der Unbewohnbarkeit Angensteins als offene Herberge zur Herrschaft gehört hatte. Der Erfolg einer Wirtschaft in der Einöde wurde aber von den Obrigkeiten als zweifelhaft und deshalb nicht als bedrohlich für die umliegend vergebenen Tavernen erachtet, und 1564 bestätigte Kaiser Ferdinand ausdrücklich Zippers Rechte.
Die Schwierigkeiten mit Angenstein durch die grossen Kosten für den Wiederaufbau, die strittige Erbfolge, Geldmangel und Zollstreitigkeiten dauerten auch für Zippers Nachkommen an, die erst mit der Zollordnung von 1753, dem Verkauf an einen Aussenstehenden und dem endgültigen Ende der Lehensherrlichkeit durch die Aufteilung des Fürstbistums Basel und die Zuteilung des Laufentals zu Bern (Wiener Kongress 1815) beendet wurden.
1816 ist das Gasthaus zur Mücke und der Brückenzoll als Zugehör von Angenstein wieder in einem Geschichtsbuch genannt. Es erwähnt auch, dass dem Gasthaus ein Geleitsamt des Standes Bern zugeordnet war und dass dort die Erhebung von Ein- und Ausgangsgebühren erfolgte. Offenbar war das Gasthaus durch Wendelin Zipper oder seine Nachkommen wirklich wieder aufgebaut worden und war seither immer wieder in Betrieb.
Noch bis ins 20. Jahrhundert wohnte das Kippers Geschlecht im Schloss Angenstein.
1951 kaufte die Stadt Basel das baufällige Schloss. Wegen Finanznöten des Kantons wurden die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten immer wieder verschoben.
Im Juli 1984 wütete zum dritten Mal in der Geschichte des Schlosses das Feuer. Die lange hinausgezögerten Renovationsarbeiten wurden endlich anfangs der 1990er Jahre in Angriff genommen. Im Sommer 1991 konnte das Schloss im neuen Glanz feierlich eingeweiht werden.
Balz Hilt erwarb 1974 das Zollhaus in stark vernachlässigtem Zustand. Die Innenräume, die an kleine Zollstuben erinnerten, waren kaum zeitgemäss. Bald wurde klar, dass das Gebäude umfangreich saniert werden musste. Einzig die Aussenmauern sind heute noch alte Bausubstanz. Nach über 20-jähriger Renovationszeit war die umfangreiche Generalüberholung des Zollhauses Ende 1997, kurz nach dem Tod von Balz Hilt, fertiggestellt. In jahrelanger Kleinarbeit hat er Pläne geschmiedet, Ideen verworfen, authentisches Material für die Renovation gesucht, die Bauarbeiten akribisch begleitet. Sogar die eigene Trinkwasserquelle wurde saniert, so dass heute im Zollhaus eigenes Wasser getrunken wird! Die vier Wohnungen, der «Mugge-Saal» im Keller und der Garten verfügen heute über einen einzigartigen Charme.