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TVR-Treuhand-Magazin

Steuern sparen!
Nachzahlungen in die 3. Säule ab 1.1.2025

Der Bundesrat setzt das Anliegen von Ständerat Erich Ettlin teilweise um und führt die nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein. Die Änderungen treten per 1.1.2025 in Kraft.


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Personen, die in bestimmten Jahren keine  Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule  3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen.


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Ab 1.1.2025: Anpassungen bei der Mehrwertsteuer

Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.


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Betroffene Themenbereiche

  • Jährliche Abrechnung
    Bisher konnte die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich  abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem  Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. 

  • Saldosteuersatzmethode
    Es können neu mehr als zwei Saldosteuersätze gewählt werden. 

  • Pauschalsteuersatzmethode
    Beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Pauschalsteuersatzmethode oder umgekehrt müssen Korrekturen vorgenommen werden.

    Einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze wurden von der ESTV überprüft und neu festgelegt.

  • Onlinepflicht
    Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via e-Portal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.       
    
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Neues Inkassoverfahren für Steuern, Mehrwertsteuern und AHV-Beiträge

Ab 1. Januar 2025 werden diese Beiträge nicht mehr durch Pfändung eingetrieben, sondern durch ein Konkursverfahren, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.

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Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen.

Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet, und der Betrieb wird geschlossen. Allenfalls wird ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.


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TVR Treuhand AG erhält FINMA Bewilligung als Vermögensverwalter

Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 erteilt die FINMA die Bewilligung als Vermögensverwalterin und bestätigt damit unsere Zulassung vom 7.11.2002 erneut.

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Wir sind stolz, dass unser in mehrwöchiger Arbeit erstelltes, umfangreiches Gesuch zur Tätigkeit als Vermögensverwalterin, nach einer Vorprüfung durch die Aufsichtsorganisation AOOS und im Anschluss durch eine eingehende Prüfung durch die FINMA, am 4. Juli 2022 bewilligt wurde.

Es bestärkt und bestätigt unsere jahrelange gewissenhafte Tätigkeit im Treuhand- und Vermögensverwaltungsbereich. 

Bereits am 7. November 2002 erhielten wir von der FINMA die Bewilligung zur Tätigkeit als direkt unterstellter Finanzintermediär (DUFI).

Im Zuge der gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen schlossen wir uns per 8. April 2016 der Selbstregulierungsorganisation SRO Treuhand Suisse an. 

Mit der FINMA-Zulassung tritt anstelle der SRO-Unterstellung diejenige der AOOS

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