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Tipps zum Lärmschutz bei privaten Events

Wenn Sie auf privatem Grund eine private Veranstaltung durchführen, brauchen Sie keine Bewilligung. Dies gilt zum Beispiel für Geburtstags- oder  Jubiläumsfeste im Hof oder Garten, aber nicht für Feste in einem  Restaurant.

Bitte beachten Sie: Die umliegende Bevölkerung darf durch laute Musik oder sonstigen Lärm nicht belästigt werden. Von 23.00 bis 7.00 Uhr gilt Nachtruhe. Lärmende Aktivitäten sind während dieser Zeit untersagt. Informieren Sie die Nachbarschaft rechtzeitig und möglichst  schriftlich über den Umfang der Veranstaltung und die zu erwartenden  Lärmstörungen. Geben Sie eine Kontaktperson an. Die Nachbarschaft hat bei Störungen jederzeit die Möglichkeit, die  Polizei einzuschalten. Diese kann die Veranstaltung abbrechen.


Quelle:
Kantonale Verwaltung Basel-Stadt
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Abteilung Immissionen