Erben und Vererben
Wer es nicht dem Zufall überlassen will, plant schon zu Lebzeiten, was mit seinem Vermögen geschehen soll.
Mit einer rechtzeitigen Planung erspart man seinen Nachkommen vermeidbare Umtriebe, Auseinandersetzungen und unnötige Steuern.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge stellen sich viele Fragen bei deren Bewältigung wir Ihnen als kompetenter Treuhandpartner zur Seite stehen.
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Wir zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie man den Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen gestalten kann. Bei Bedarf vermitteln wir zusätzliche Fachleute ( Anwälte, Notare, Ämter, usw.).
Wir begleiten Sie bei einem Todesfall bei der Erbenvertretung, der Nachlassteilung oder der Willensvollstreckung.
Erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mehr über diese Themen
- Nachlassplanung
- Testament, letztwillige Verfügung
- Anweisungen im Todesfall
- Patientenverfügung
- Vorsorgeauftrag
- Begünstigung der Nachkommen
- Übertragung von Vermögenswerten
- Ehe- und Erbvertrag
- Erbenvertretung
- Willensvollstreckung
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Erbschaftsklage
