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Anrufen und Beratungs-
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Erben und Vererben

Wer es nicht dem Zufall überlassen will, plant schon zu Lebzeiten, was mit seinem Vermögen geschehen soll.

Mit einer rechtzeitigen Planung erspart man seinen Nachkommen vermeidbare Umtriebe, Auseinandersetzungen und unnötige Steuern.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge stellen sich viele Fragen bei deren Bewältigung wir Ihnen als kompetenter Treuhandpartner zur Seite stehen.
> Mehr zu diesem Thema erfahren...

Wir zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie man den Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen gestalten kann. Bei Bedarf  vermitteln wir zusätzliche Fachleute ( Anwälte, Notare, Ämter, usw.).

Wir begleiten Sie bei einem Todesfall bei der Erbenvertretung, der Nachlassteilung oder der Willensvollstreckung. 

 

Erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mehr über diese Themen

  • Nachlassplanung
  • Testament, letztwillige Verfügung
  • Anweisungen im Todesfall
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag
  • Begünstigung der Nachkommen
  • Übertragung von Vermögenswerten 
  • Ehe- und Erbvertrag
  • Erbenvertretung
  • Willensvollstreckung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern 
  • Erbschaftsklage

Kundenmeinungen

Erbenverteter

Zuerst versuchten wir den Nachlass unseres verstorbenen Angehörigen selber zu ordnen. Bald schon merkten wir, dass alle Beteiligten mit dieser Aufgabe nicht nur emotional komplett überfordert waren...

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Bevor es zum ganz grossen Krach gekommen ist, haben wir das gesamte Mandat der Erbenvertretung der TVR Treuhand übergeben.

Der von uns gewählte Treuhänder und Erbenvertreter hat uns im gesamten Prozess professionell und unaufgeregt begleitet.
Wir wurden kontinuierlich über alle Schritte informiert und hatten stets den Überblick.
Auch Fragen konnten wir jederzeit stellen und erhielten stets zeitnah eine kompetente Auskunft.

Wir sind froh, doch noch rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen zu haben!

 

Familie YG

 

 

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Willensvollstrecker

Ich erfuhr vom Erbschaftsamt, dass meine verstorbene Mutter mit ihrer letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker eingesetzt hatte.

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Erst einige Zeit später, nach meiner Trauerzeit, erfuhr ich, was der Willensvollstrecker für uns Kinder und Nachkommen alles selbstständig und unaufgeregt erledigt, geordnet und zur Teilung aufbereitet hat.

Wir waren unendlich dankbar, dass alles so reibungslos und nahtlos weiter funktioniert hat. Auch bei der Liegenschaftsverwaltung mussten wir uns nichts kümmern.

Familie LJ

 

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